KOMPETENZEN DER KANZLEI

Mit der Erfahrung aus knapp 75 Jahren seit Gründung der Kanzlei begleiten wir Unternehmen und Privatmandanten in Fragen aus dem Steuerrecht, Wirtschaftsrecht und dem allgemeinen Zivilrecht.

Die zentrale Aufgabe der Kanzlei besteht in der umfassenden Betreuung und Begleitung von kleinen und mittelständischen Unternehmen, Freiberuflern und Selbstständigen von der Gründung bis zum Unternehmensverkauf oder der Unternehmensnachfolge.

Ein weiterer Schwerpunkt liegt in der Beratung von gemeinnützigen Einrichtungen, vor allem aus dem soziokulturellen Umfeld sowie dem Bildungsbereich. Sei es in der Rechtsform einer Stiftung, eines Vereins oder einer gemeinnützigen GmbH, deren spezielle Anforderungen wir mit fundiertem Know-How und persönlichem Engagement begleiten.

Wir beraten und vertreten unsere Mandanten auf höchstem fachlichen Niveau. Für Fragen und Problemstellungen, die unsere Kernkompetenz überschreiten, suchen wir selbstverständlich die Zusammenarbeit mit Spezialkanzleien.