TRANSPARENZ UND KOSTENKONTROLLE
Mit unseren Mandanten schließen wir grundsätzlich Honorarvereinbarungen ab. In der Regel wird unsere Tätigkeit nach Stundensätzen berechnet.
So richtet sich das Honorarvolumen allein nach dem tatsächlich erbrachten Arbeitsaufwand.
Jeder Mandant erhält monatlich eine Abrechnung über das angefallene Zeithonorar. Damit Art und Umfang der vorgenommenen Tätigkeiten nachvollziehbar sind, fügen wir jeder Rechnung ein aufgeschlüsseltes Zeiterfassungsblatt bei.
Eine Abrechnung nach dem RVG wird häufig vereinbart, wenn eine gerichtliche Vertretung notwendig ist. Denn im RVG ist zwingend vorgeschrieben, dass Rechtsanwaltsgebühren in gerichtlichen Verfahren mindestens in der im RVG festgelegten Höhe abzurechnen sind. Die Höhe der Vergütung bemisst sich in der Regel nach dem Streitwert.
Eine weitere Vergütungsvariante besteht in der Vereinbarung eines fallbezogenen Pauschalhonorars. Dies hat für den Mandant den Vorteil, dass die Kosten bereits bei Erteilung des Mandats festgelegt werden und somit Kostenklarheit besteht. Voraussetzung für dieses Vergütungsmodell ist die Abschätzbarkeit des mit der Bearbeitung des Mandats verbundenen Zeitaufwands bereits bei Erteilung des Mandats.
Für Unternehmen, die wir fortlaufend beraten, besteht die Möglichkeit einer Vereinbarung über eine monatliche Pauschalvergütung. Diese Vergütungsvariante ist im Einzelfall auch mit einer Abrechnung nach Zeitaufwand kombinierbar.