TRANSPARENZ UND KOSTENKONTROLLE

Mit unseren Mandanten schließen wir grundsätzlich Honorarvereinbarungen ab. In der Regel wird unsere Tätigkeit nach Stundensätzen berechnet.
So richtet sich das Honorarvolumen allein nach dem tatsächlich erbrachten Arbeitsaufwand.

Jeder Mandant erhält monatlich eine Abrechnung über das angefallene Zeithonorar. Damit Art und Umfang der vorgenommenen Tätigkeiten nachvollziehbar sind, fügen wir jeder Rechnung ein aufgeschlüsseltes Zeiterfassungsblatt bei.

Rechtsanwaltsvergütungsgesetz
Fallbezogenes Pauschalhonorar
Monatliche Pauschalvergütung